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Der Bausparvertrag

Wohnungsbauprämien

Lassen Sie sich keinen Vorteil entgehen!

Ob Sie von einer gepflegten Altbauwohnung mit Dachterrasse in der Großstadt träumen oder vom eigenen Haus mit Garten auf dem Land – eine angenehme Besonderheit des Bausparens gegenüber anderen Arten der Geldanlage besteht darin, dass der Staat Ihr Vorhaben durch sogenannte Wohnungsbauprämien fördert. Und die fallen nicht zu knapp aus: 8,8 Prozent werden als Zulage auf alle Sparzahlungen gewährt, die Sie auf Ihren Bausparplan tätigen, einschließlich der gutgeschriebenen Zinsen. Alleinstehenden werden bis zu 512 Euro an jährlichen Aufwendungen zugestanden, Verheirateten bis zu 1024 Euro.

Einzige Voraussetzung für Ihren Anspruch auf die Wohnungsbauprämie ist, dass Ihr zu versteuerndes Einkommen unter 25.600 Euro jährlich liegen muss oder, wenn Sie verheiratet sind, unter 51.200 Euro jährlich. Ihr zu versteuerndes Einkommen können Sie ganz leicht selbst errechnen: Es entspricht dem Bruttojahreseinkommen abzüglich aller Kinderfreibeträge, Sonderausgaben und weiterer Abzüge.

Den genauen amtlichen Text des Wohnungsbau-Prämiengesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt. Eine übersichtliche Fassung für den Privatgebrauch bietet die Seite http://bundesrecht.juris.de/wopg/index.html, ein gemeinsames Projekt der juris GmbH und des Bundesministeriums für Justiz.

Anspruch auf die Wohnungsbauprämie hat jede Person, die ihr 16. Lebensjahr vollendet hat und ihren Wohnsitz in Deutschland. Nur 50 Euro jährlich beträgt das Minimum, das Sie auf Ihr Bauspardarlehen einzahlen müssen, um in den Genuss der Prämie zu kommen.

Was dagegen nicht unbedingt notwendig ist, ist Ihre Absicht, tatsächlich ein Haus zu bauen oder eine Wohnung zu kaufen. Denn nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren steht das angesparte Geld zu Ihrer freien Verfügung. Durch die geschickte Nutzung von Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage können Sie nach Einschätzung unabhängiger Experten wie der Stiftung Warentest bis zu 7 Prozent jährliche Rendite über ein Bauspardarlehen erzielen. Dazu kommt, dass viele Bausparkassen Ihnen einen Bonus gewähren, wenn Sie im Ende auf das Bauspardarlehen verzichten.

Am wichtigsten ist die Wahl der Bausparkasse, die Ihnen die besten Konditionen anzubieten bereit ist. Wie immer, wenn Sie eine Finanzdienstleistung in Anspruch nehmen, ist ein gründlicher Vergleich also dringend anzuraten, zumal, wenn es sich wie bei einem Bausparvertrag um höhere Summen dreht. Denn Sie wollen ja Ihre steuerliche Förderung optimal nutzen, aber nicht überflüssig hohe Kosten für Zinsen und Tilgung zahlen. Das Geld, das Sie durch geschickte Wahl Ihres Kreditgebers sparen, können Sie schließlich für viel schönere Dinge ausgeben, denken Sie nur an die Einrichtung – vielleicht darf es dann doch die extra-große Badewanne sein oder ein Gartenzaun aus besonders edlem Tropenholz?

Praktisch läuft die Förderung denkbar einfach ab. Die Bausparkasse sendet Ihnen zusammen mit dem Jahreskontoauszug alle erforderlichen Vordrucke zu, und Sie brauchen nur noch die ausgefüllten Vordrucke an die Bausparkasse zurückzusenden. Die Bausparkasse fordert dann beim Finanzamt die Ihnen zuständigen Prämien an und schreibt sie im Anschluss Ihrem Konto gut.

 

© 2007 Thomas Gerber